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   BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94   

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BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94 (https://dejure.org/1994,1260)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1994 - BLw 47/94 (https://dejure.org/1994,1260)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1994 - BLw 47/94 (https://dejure.org/1994,1260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bodennutzungsvergütung - Bodenanteile - Fondsausgleichbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der Mitgliedszeit; Verzinsung von Fondsaugleichsbeträgen; Anrechnung von Bodenanteilen auf die Bodennutzungsvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 127, 327
  • NJW 1995, 600 (Ls.)
  • MDR 1995, 1176
  • FamRZ 1995, 162
  • WM 1995, 538
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
    Wählt der Schöffenwahlausschuß, obwohl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlt, so führt das nur dann zu einer vorschriftswidrigen Besetzung der von dieser Wahl betroffenen Spruchkörper, wenn die Wahl aus der vorhandenen Liste als willkürlich einzustufen wäre (BGHSt 33, 290, 293 f.).

    Nur in diesem Fall könnte eine hierauf gestützte und durch entsprechende Tatsachen belegte Besetzungsrüge aber überhaupt Erfolg haben BGHSt 33, 290, 293).

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
    a) Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit ist anerkannt, daß eine Schöffenwahl nur dann ungültig ist, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (st. Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 13. August 1991, 5 StR 263/91, BGHR GVG § 42 Abs. 1 - Schöffenwahl m.w.N.).

    Denn jede Einzelwahl eines Schöffen ist eine für sich zu betrachtende Entscheidung (BGH, Urt. v. 13. August 1991, 5 StR 263/91 aaO.).

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94

    Auflösungsbeschluß nach LwAnpG

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
    Abgesehen davon, daß die Mutter der Antragsteller unter der Geltung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes a.F. verstorben ist und die LPG-Mitglieder schon nach diesem Gesetz einen Anspruch auf Vergütung für die Nutzung des eingebrachten Bodens und Inventarbeitrags hatten (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, zur Veröffentlichung bestimmt), verkennt die Rechtsbeschwerde, daß in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die Mitgliederversammlung vor Inkrafttreten des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes a.F. in Unkenntnis der detaillierten Regelungen des Gesetzes die Umwandlung beschlossen hat, ein der Anwendung von § 51 a Abs. 1 LwAnpG n.F. entgegenstehender, schützenswerter Tatbestand eines betätigten Vertrauens auf den Fortbestand einer - noch gar nicht bestehenden - gesetzlichen Regelung niemals vorliegen kann.
  • BGH, 26.03.1986 - III ZR 114/85

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Berufungsgerichts; Mitwirkung eines

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
    Daß das Sächsische Landwirtschaftsministerium in dieser Hinsicht pflichtwidrig gehandelt hätte, hat die Rechtsbeschwerde schon nicht in dem für eine Besetzungsrüge erforderlichen Umfang (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschl. v. 26. März 1986, III ZR 114/85, NJW 1986, 2115) durch die Angabe von Einzeltatsachen substantiiert dargetan.
  • BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86

    Besetzung der Strafkammer - Wahlausschuß - Unvollständige Bezirksliste -

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
    Ist die einer Wahl zugrundeliegende Vorschlagsliste fehlerhaft, so kann dies allenfalls die Ungültigkeit der Wahl der zu Unrecht einbezogenen Personen zur Folge haben, nicht dagegen die der ordnungsgemäß vorgeschlagenen Schöffen (st. Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 13. August 1986, 2 StR 120/86, BGHR GVG § 42 Abs. 1 - Vorschlagsliste 1 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 34/93

    Unwirksamer Ausschluß von Rückerstattungsansprüchen - Verfassungsmäßigkeit echter

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
    Unbegründet sind auch die Angriffe gegen die Anwendung von §§ 51 a Abs. 1, 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG n.F. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der vom Gesetzgeber angeordneten rückwirkenden Geltung des § 44 Abs. 1 LwAnpG hat sich der Senat wiederholt geäußert (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, WM 1993, 1760 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
    Er übt sein Amt solange aus, als er hiervon nicht in einem rechtsförmigen Verfahren entbunden wurde (BGHZ 120, 352, 256).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98

    Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds

    b) Wie der Senat bereits durch Beschluß vom 4. November 1994 (BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26) entschieden hat, ist die in der zweiten Stufe nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG geschuldete Nutzungsvergütung nicht wie die Arbeitsleistung an die Person des Anspruchsberechtigten geknüpft, sondern an den eingebrachten Sachwert und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit.

    Der Senat hat es daher für richtig gehalten, die Mitgliedszeit eines vor dem 16. März 1990 verstorbenen Erblassers mit der des Mitglieds-erben selbst dann zusammenzurechnen, wenn der Erblasser auch von LPG-Nichtmitgliedern beerbt wurde (Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, aaO).

  • BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99

    Rechtsstellung des Erben eines LPG -Mitglieds

    aa) Die nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG geschuldete Nutzungsvergütung knüpft - wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Beschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26; BGHZ 139, 394, 396 f) - nicht an die Person des Anspruchsberechtigten an, sondern an den eingebrachten Sachwert und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit.

    Da § 45 Abs. 3 Satz 1 LPGG vorsieht, daß der Erbe eines Land- und Inventareinbringers, der selbst LPG-Mitglied ist oder wird, in die genossenschaftliche Stellung des Erblassers einrückt, wird ihm dessen Mitgliedszeit bei der Berechnung der sachbezogenen Abfindungsansprüche angerechnet, und zwar auch dann, wenn er zusammen mit Nichtmitgliedern geerbt hat (§ 45 Abs. 3 Satz 2 LPGG; vgl. Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, aaO).

  • BGH, 02.10.1997 - BLw 29/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Sie macht zwar geltend, das Beschwerdegericht sei von den Entscheidungen des Senats vom 4. November 1994 (BLw 47/94, AgrarR 1995, 25) und vom 28. April 1995 (BLw 9/94, AgrarR 1995, 237) abgewichen.

    Dies wäre auch nicht möglich, weil das Beschwerdegericht sich die Grundsätze der Entscheidung vom 4. November 1994 (BLw 47/94, AgrarR 1995, 25) ausdrücklich zu eigen gemacht und seine Entscheidung auch in Übereinstimmung mit dem Senatsbeschluß vom 28. April 1995 (BLw 9/94, AgrarR 1995, 237) getroffen hat.

  • OLG Dresden, 06.10.2000 - WLw 771/00

    Rückerstattung von Inventarbeiträgen; Boden- und Inventareinbringer; Eintritt in

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  • BGH, 08.12.1995 - BLw 33/95

    Vermögensauseinandersetzung einer LPG

    Die Mitgliedszeiten seines Schwiegervaters und seiner Ehefrau kommen dem Antragsteller zugute (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 und Abs. 1 Nr. 3 S. 2 LwAnpG; vgl. auch Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26).
  • BGH, 11.02.1999 - BLw 62/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei Bestätigung der angefochtenen Entscheidung

    Soweit die Rechtsbeschwerde schließlich die Verletzung materiellen Rechts und des Verfahrensrechts rügt, vermag dies die Zulässigkeit des Rechtsmittels ebensowenig zu begründen wie die Tatsache, daß das Beschwerdegericht bei der Sachbefugnis die für Erbfälle geltenden Grundsätze des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26; v. 23. Oktober 1998, BLw 16/98, ZIP 1999, 107) nicht richtig angewandt hat.
  • OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21

    Ermittlung des Grundstückswerts im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

    Mit dem Landwirtschaftsgericht und der von diesem in der Nichtabhilfeentscheidung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (= BGHZ 127, 327, vgl. auch BGHZ 120, 352, je zitiert nach juris; so auch v. Selle/Huth, LwVG, § 7 Rz. 12; Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., § 7 LwVG Rz. 4) ist nämlich ein ehrenamtlicher Richter, der in dem hierfür vom Gesetz vorgesehenen Verfahren ordnungsmäßig berufen worden ist, der gesetzliche Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 40/97

    Fortsetzung der LPG -Mitgliedschaft bei einen Wechsel der Tätigkeit

    War der Antragsteller nach alledem Mitglied der Antragsgegnerin und ist er aufgrund seiner Kündigung bei dieser zum 31. Dezember 1990 ausgeschieden, steht ihm auch die vom Landwirtschaftsgericht zuerkannte Boden- und Inventarverzinsung von 86.936 DM (82.976 DM + 3.960 DM) zu, weil die Mitgliedszeiten der Erblasser mit denen des Antragstellers zusammenzurechnen sind (Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 1/98

    Abfindungsanspruch eines Erbenmitglieds

    Insofern unterscheidet sich das Einrücken in die Rechtsstellung eines ausscheidenden - noch lebenden - Erbenmitglieds von dem Einrücken in die Rechtsstellung des Erblassers, bei dem die Abfindung dem einrückenden Erben zusteht (BGHZ 127, 327, 333).
  • BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97

    Anrechnung einer Inventarrente auf die Inventarverzinsung; Zulässigkeit einer

    Die Inventarrente stellte damit - wie die Bodenanteile (BGHZ 127, 327, 335) [BGH 04.11.1994 - BLw 47/94] - für die Genossenschaft keinen Kostenfaktor dar, sondern war ein am Wirtschaftsergebnis orientierter Gewinnanteil.
  • BGH, 22.10.1998 - LwZB 2/98

    Begriff des Abweichungsfalls

  • OLG Dresden, 24.04.2001 - WLw 1049/00
  • OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungbeschlusses im Verfahren der

  • OLG Naumburg, 14.12.1999 - 2 Ww 36/97

    Wirksamkeit eines notariellen Grundstücksüberlassungsvertrags hinsichtlich des

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